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Kosten Datenschutzbeauftragter

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Kosten für einen Datenschutzbeauftragten

Mit welchen Kosten muss ich für einen Datenschutzbeauftragten rechnen. Diese Frage stellten wir uns schon früh und haben für uns das für und wider aufgewogen und uns dann für BDSG38 entschieden.

Kosten Datenschutzbeauftragter Extern

Wird die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter extern beauftragt, dann ist es ein angemessenes Kosten / Nutzenverhältnis, da nur dafür zu bezahlen ist, was auch geleistet wird. Die Datenschutzbeauftragter Kosten sind so kalkuliert, dass mit einer Pauschale das meiste abgedeckt ist und im Normalfall nichts weiter auf einen zukommt. Dafür erhalten Sie weiterführende Informationen, Muster und persönliche Hilfen zur DSGVO, BDSG, sowie zum LDSG, die Ihnen das Implementieren eines lebbaren Datenschutzes möglich machen. Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind je nach Unternehmenskonstellation unterschiedlich zu beziffern, darüber sollten wir jedoch sprechen damit ich Ihnen ein konkretes Angebot erstellen kann.

Kosten im Haftungsfall beim Datenschutzbeauftragten

Für den Haftungsfall muss darauf geachtet werden, dass eine entsprechende Schadenshaftpflicht abgeschlossen wurde. Ein ständiges Weiterbilden, um auf dem aktuellen Wissenstand zu sein ist für den externer Datenschutzbeauftragten zwingend notwendig.

Datenschutzbeauftragter Fachkenntnisse und IT-Fachkenntnisse

Neben IT-Fachkenntnisse und dem hohen Maß an Zuverlässigkeit, sowie Vertrauenswürdigkeit müssen Datenschutz Fachkenntnisse, organisatorische Fähigkeiten und betriebswirtschaftliches Verständnis beim Datenschutzbeauftragter vorhanden sein. Dadurch können Synergieeffekte erzeugt werden. Das Zusammenarbeiten mit verschiedenen Abteilungen, das Sensibilisieren im Umgang mit personenbezogenen Daten und der praxisgerechte Einsatz von technischen und organisatorischen Maßnahmen ist zwingend erforderlich. Alle datenschutzrechtlichen Verfahren müssen aufgezeigt und in den betrieblichen Ablauf möglichst reibungsarm integriert werden.

Kosten die bei einem externen Datenschutzbeauftragten nicht anfallen

Zunächst muss einmal gesagt werden, welche Kosten ein externer Datenschutzbeauftragter nicht verursacht. Als Experte seines Gebietes und als Dienstleister ist er selbst für das Vorhandensein und die Aktualität seiner Kenntnisse verantwortlich, somit muss das Unternehmen bei ihm nicht für Schulungen, Fortbildung, Krankheits- Urlaubstage, Gestellung des Arbeitsplatzes et cetera aufkommen, wie es bei einem internen Datenschutzbeauftragten der Fall wäre.

Zudem ist von Bedeutung: Ein betriebsinterner Datenschutzbeauftragter muss für diese Funktion von den Aufgaben, die er sonst ausübt, ganz oder teilweise freigestellt werden und steht damit für diese nicht mehr oder nicht mehr voll zur Verfügung, was durchaus in wirtschaftlicher Hinsicht zu beachten ist. Auch diese Kosten sind zu beachten

Datenschutzbeauftragter und Kündigungsschutz

Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter dürfen Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligen (Artikel 38 Absatz 3 Satz 2 DS-GVO). Ein besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz ist in der DS-GVO nicht vorgesehen. Das BDSG-neu sieht weiterhin einen Sonderkündigungsschutz und einen Abberufungsschutz für Datenschutzbeauftragte nach dem Muster des § 38 Absatz 2 BDSG und § 6 Absatz 4 BDSG vor.

Das bedeutet, dass bei Unternehmen, die gesetzlich zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, das Arbeitsverhältnis mit dem Datenschutzbeauftragten nur gekündigt werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, die die verantwortliche Stelle zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

Eine Abberufung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist ebenfalls nur unter den Voraussetzungen möglich, die im Arbeitsverhältnis eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen würde. Der wichtige Grund muss sich immer aus einem Fehlverhalten bei der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ergeben.

Nach der Abberufung ist die Kündigung innerhalb eines Jahres unzulässig, es sei denn, die verantwortliche Stelle ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Diese Kosten sind bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zu berücksichtigen.

Kein Datenschutzbeauftragter wegen Interessenkonflikt

Ein Datenschutzbeauftragter, der Mitarbeiter in einer bestimmten Positionen ist, ist für die Bestellung zum internen Datenschutzbeauftragten nicht geeignet. Pauschale Aussagen lassen sich diesbezüglich nur bedingt treffen, da es jeweils darauf ankommt, welche Aufgaben ein Mitarbeiter im Unternehmen übernimmt und wie es um seine Weisungsbefugnis steht. Verallgemeinert gilt, dass bei folgenden Mitarbeitern aufgrund einer Interessenkollision keine Bestellung zum DSB erfolgen kann:

- Geschäftsleitung, zum Beispiel Vorstand oder Geschäftsführer

- Betriebsleiter

- Leiter der EDV

- Leiter der Personalabteilung / Personalchef

Wenn keine Verpflichtung für einen Datenschutzbeauftragten besteht

Auch die Unternehmen die gesetzlich keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, muss die Datenschutzgrundverordnung, sowie das geltende Bundesdatenschutz- sowie Landesdatenschutzgesetz einhalten. Die Kosten für einen Datenschutzbeauftragten können sehr unterschiedlich ausfallen, weshalb ein Preisvergleich sich lohnt.

Lassen Sie sich helfen, gerne begleitet bdsg38 Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter bei der Umsetzung der DSGVO.

Diese Aufgabe kann für Sie nicht nur in Heilbronn, Ludwigsburg, Neckarsulm, Ilsfeld, Künzelsau, Stuttgart, Bietigheim, Weinsberg, Eberstadt, Esslingen, Kirchheim, Herrenberg, Reutlingen, Tübingen, Nürtingen, Karlsruhe, Markgröningen, Leonberg, Schwäbisch Hall, Marbach, Vaihingen, Pforzheim, Bruchsal, Bretten, Baden-Baden, Freudenstadt, Dornstetten anbieten, sondern aufgrund der Onlinemöglichkeiten auch weit darüber hinaus.

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